»Sterbehilfe im Rechtsausschuss«

Schnell nachgeschaut: Sind noch alle 39 Mitglieder vorhanden und fidel? Oder fehlt plötzlich einer? Gott sei Dank – Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), die Vorsitzende des Ausschusses, scheint sich ihres Lebens zu erfreuen! Wenn die Vorsitzende an Bord ist, dann ist die Ausschussarbeit nicht akut gefährdet. Aber wen hat es denn dann erwischt? Frau Künast von den Grünen? Das wäre so was von ungerecht …

ARI PLIKAT

Auf welcher Rechtsgrundlage darf der Ausschuss eigentlich Sterbehilfe leisten? Vielleicht hat der Bundeskanzler im Zuge der Zeitenwende dem Ausschuss diese zusätzliche neue Kompetenz verliehen, sozusagen als Gremium, das – weil es bekanntlich keine Todesstrafe gibt – über Leben und Tod entscheidet. Jetzt ist eben vieles neu in Deutschland, an das man sich erst noch gewöhnen muss. Wahrscheinlich deshalb stand die obige Überschrift auch in einer Zeitung, die Neues Deutschland heißt, dort werden also ab jetzt die jeweiligen Neuerungen (kein Gas mehr, keine Pelmeni mehr usw.) als erstes bekanntgegeben …

Bisher war es ja so, dass man sich zum »assistierten Sterben« in ein sündhaft teures Hotel in der Schweiz begeben musste. Wenn das der Rechtsausschuss jetzt erledigt, ist das erstens hygienisch eine feine Sache und zweitens natürlich eine organisatorische Erleichterung im Sinne des Bürgers. Hoffentlich ist der ganze Ablauf – Anmeldung, Termin, und zack ist man wieder raus – digitalisiert. Nicht wie auf den Berliner Bürgerämtern, wo man eine Wartenummer für die nächste Woche ziehen muss.

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Vielleicht ist das auch nur der Anfang. Apotheker dürfen ja jetzt auch impfen und Erkrankten medizinische Ratschläge erteilen (z.B. »Gehen Sie zum Arzt!«). Vielleicht übernehmen die auch die Sterbewünsche. Vorerst aber bitte noch nicht in der Notfallapotheke durch das Nachtfensterchen! Sicherlich will die Regierung nicht, dass die Sterbehilfe »verramscht« wird, wie das der Dobrindt von der CSU bereits für die Staatsbürgerschaft kritisiert hat. Aber vorstellbar ist natürlich, dass vertrauenswürdige Gremien von Vereinen und Verbänden die Sterbehilfe für ihre Mitglieder selber in die Hand nehmen. Das darf natürlich nicht dazu führen, dass der Vorstand eines Gartenvereins eine Sterbehilfe durchführt, damit eine Parzelle für einen prominenten Schlagersänger frei wird. Aber beispielsweise in Aufsichtsräten, die personell durch Interessenkonflikte gelähmt sich, könnte ein besonders verdienstvolles Mitglied dem Unternehmen einen großen Dienst erweisen, indem es sich selbstlos zur Verfügung stellt. Oder »Die Linke« könnte bei Wagenknecht anfragen, ob sie vielleicht bereit wäre, zum Wohle der gemeinsamen Sache …

Aber zurück zum Rechtsausschuss. Darf der eigentlich den Minister einbestellen? Von dem hat man jetzt schon tagelang nichts gehört. Zuletzt sah man ihn bei »Anne Will« sich mit einer hübschen Klimaaktivistin kabbeln. Das ging nicht gut für ihn aus. Hat das den Wunsch in ihm geweckt, all dem ein Ende zu machen? Laut Politbarometer ist die Zahl der Deutschen, die Herrn Buschmann nicht leiden können, noch größer als die Zahl derer, die ihn gar nicht kennen (was ja logisch gar nicht möglich ist). Wie hält der Mann das aus? Aber wenn es ihn in der 33. Ausschusssitzung erwischt hätte – das hätte bestimmt im Neuen Deutschland gestanden.

Jetzt warte ich auf die Headline: »Suizid im Ethikrat«. Dort ist neuerdings – nach dreißig Jahren Deutscher Einheit – auch ein (in Ziffern: 1) Ostdeutscher Mitglied. Leicht ist das sicher nicht für den. Aber es muss ja nicht gleich Selbstmord sein. Er kann sich ja auch an den Rechtsausschuss wenden.

MATTI FRIEDRICH

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