Pflicht zur Freude

Weil die Stimmung in ihrem Land so furchtbar schlecht war, hatte die Regierung eine geniale Idee: Sie ordnete einfach von Amts wegen gute Laune an! Ab sofort waren alle Bürger verpflichtet, dreimal in der Woche authentische Heiterkeit zu empfinden. Wer nicht lächelte, wurde erst abgemahnt, und bei weiterer Weigerung zu Frohsinnskursen verpflichtet. Verbeamtete Clowns wachten sorgsam über die Einhaltung der Vorschriften.
Mühevoll übten nun sämtliche Einwohner vor dem Spiegel lustige Gesichtsausdrücke. Was besonders den Wirtschaftsforschern schwer fiel. Aber es half nichts – über Jahre musste jetzt jeder im Staat guter Dinge sein. Weil dies aber so anstrengend war, kam es noch vor Ende der Legislaturperiode zum nationalen Burnout. Doch die Regierung handelte schnell: Ohne viel Federlesens ordnete sie einen staatlichen Trauertag an. Pech nur: Inzwischen wusste niemand mehr, wie das geht, und alle lachten und feierten grundlos weiter.
Zum Glück hat unsere Bundesregierung solche Fehler nie gemacht. Hierzulande bleiben Missmut und Verdruss Staatsziele.
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