Erste Tote durch Kassenbonirrsinn

Von GREGOR FÜLLER

Ab 1. Januar gilt die bereits 2016 vom Bundestag beschlossene Kassensicherungsverordnung. Ab dann ist jeder, der etwas verkauft, verpflichtet, sich an die Beleg-Ausgabepflicht zu halten und jedem Kunden einen Bon auszuhändigen, ob der Kunde will oder nicht. Einige Geschäfte haben bereits im Dezember einen Testbetrieb gemäß der neuen Verordnung eingeführt. Wie läuft es dort?

Burkhard Fritsche

Bayreuth. Zwischen fünf und zehn Milliarden Euro – so hoch schätzt der Bundesrechnungshof den Steuerschaden, der dadurch entsteht, dass Metzger wie Alfons Becker den Kunden zwar für den Leberkäse bezahlen lassen, die Einnahmen aber nicht ordnungsgemäß beim Finanzamt angeben. »Woher der Bundesrechnungshof diese Fantasiezahl hat, ist mir so schleierhaft wie den Kunden der Inhalt meiner Spezial-Lyoner«, sagt Becker.

Weiter geht es im EULENSPIEGEL 01/2020

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