Regulierungswut

Was alle kennen, aber keiner weiß: In öffentlichen Badeanstalten ist die Sitz- und Abstellfläche einer Umkleidekabine durch eine bundesweit gültige DIN-Norm geregelt. Dieser liegt eine Sport- oder Schwimmtasche in Standardgröße zugrunde. Stößt man beim Frottieren in der beengten Zelle versehentlich dagegen, muss durch das Flächenmaß der Ablage gewährleistet sein, dass die Tasche herunterfällt und sich deren kompletter Inhalt auf den mit Straßenschmutz, Chlorwasser, fremder Leute Kopf- und Körperbehaarung sowie Fußpilzsporen bedeckten Boden entleert. Bleibt sie stehen, befinden Sie sich vermutlich im nicht genormten Spa-Bereich eines 5-Sterne-Wellness-Hotels.
IBB

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