Obwohl eine Corona-Ansteckung vor allem in engen, schlecht belüfteten Räumen wie beispielweise Zugabteilen droht, verlangen die meisten Verkehrsbetriebe das Tragen von Masken im kompletten Bahnhofsbereich.
Ab 1. Januar gilt die bereits 2016 vom Bundestag beschlossene Kassensicherungsverordnung. Ab dann ist jeder, der etwas verkauft, verpflichtet, sich an die Beleg-Ausgabepflicht zu halten …