Ab 1. Januar gilt die bereits 2016 vom Bundestag beschlossene Kassensicherungsverordnung. Ab dann ist jeder, der etwas verkauft, verpflichtet, sich an die Beleg-Ausgabepflicht zu halten …
Der Katastrophenfall erlaubt es durchaus, inländische Arbeitskräfte dort einzusetzen, wo es dringend nötig ist, auch wenn sie davon nicht begeistert sind.