E=mc²

Finanzminister Scholz hat endlich einen Plan für die Reform der Grundsteuer vorgelegt. So soll die Grundsteuer B über den sogenannten Ertragswert ermittelt werden, der sich an der pauschalisierten Nettokaltmiete orientiert.

Dazu werden die Daten des Statistischen Bundesamtes herangezogen, differenziert nach Grundstücksarten, Wohnflächengruppen und Gebäudealtersgruppen. Die Lage der Immobilien fließt über den Bodenrichtwert ein. Der ermittelte Betrag wird mit einer einheitlichen Steuermesszahl multipliziert. Der Steuermessbetrag wird schließlich mit einem von den Kommunen ermittelten Hebesatz X multipliziert. Die Finanzämter sind optimistisch, dass sie bis spätestens 2028 zumindest ansatzweise verstanden haben, was Olaf Scholz eigentlich von ihnen will.

Michael Kaiser